Beschreibung / Abschluss - Schwerpunkt Prozessautomatisierung
Der erfolgreiche Besuch der Fachschule (vgl. § 13 LVO-FS)
- führt zu berufsqualifizierenden Abschlüssen der beruflichen Fortbildung
- vermittelt eine vertiefte berufliche Fachbildung
- fördert die Allgemeinbildung
- befähigt, leitende Aufgaben in der mittleren Führungsebene zu übernehmen (§ 2 LVO-FS)
- berechtigt zum Studium an Fachhochschulen in Rheinland-Pfalz (§ 8 (6) SchulG).
Mit dem erfolgreichen Abschluss der Fachschule, Fachbereich Technik, Fachrichtung Automatisierungtechnik, Schwerpunkt Prozessautomatisierung ist die Berechtigung verbunden, die Berufsbezeichnung
- Staatlich geprüfte Automatisierungstechnikerin bzw.
- Staatlich geprüfter Automatisierungstechniker
zu führen (§§ 13, 15 LVO - FS).