Technikerabschluss
Der erfolgreiche Besuch der Fachschule (Technikerschule) (vgl. § 13 LVO-FS) führt zu berufsqualifizierenden Abschlüssen der beruflichen Fortbildung:
- vermittelt eine vertiefte berufliche Fachbildung
- fördert die Allgemeinbildung
- befähigt, leitende Aufgaben in der mittleren Führungsebene zu übernehmen (§ 2 LVO-FS)
- berechtigt zum Studium an Fachhochschulen in Rheinland-Pfalz (§ 8 (6) SchulG)
Mit dem erfolgreichen Abschluss der Fachschule, Fachbereich Technik, Fachrichtung Automatisierungstechnik, ist die Berechtigung verbunden, die Berufsbezeichnung
Staatlich geprüfte Automatisierungstechnikerin bzw. Staatlich geprüfter Automatisierungstechniker zu führen (§§ 13, 15 LVO – FS)
und zusätzlich die Abschlussbezeichnung
„Bachelor Professional in Technik“.
Mit dem erfolgreichen Abschluss der Fachschule, Fachbereich Technik, Fachrichtung Maschinentechnik, Schwerpunkte Maschinenbau und Verfahrenstechnik ist die Berechtigung verbunden, die Berufsbezeichnung
Staatlich geprüfte Maschinentechnikerin bzw. Staatlich geprüfter Maschinentechniker zu führen (§§ 13, 15 LVO – FS)
und zusätzlich die Abschlussbezeichnung
„Bachelor Professional in Technik“.
Fachschule
Lisa Schürmann
Tel. (0621) 504-4139
Fax. (0621) 504-3789
E-Mail lisa.schuermann@t1.bbslu.de
Beratung
Helga Lug
(1. OG, Raum 294)
Telefon: 0621/504-4122
E-Mail helga.lug@t1.bbslu.de