Fachschule (Technikerschule)
Ziel des ganzheitlichen und handlungsorientierten Lernprozesses in der Fachschule ist der Erwerb qualifizierter beruflicher Handlungskompetenz als Voraussetzung für Mobilität im Beruf und am Arbeitsplatz sowie die Förderung der Bereitschaft und Fähigkeit zum lebensbegleitenden Lernen.
Die Fachschule (Technikerschule) führt zu berufsqualifizierenden Abschlüssen sowie zu Teil- und Zusatzqualifikationen der beruflichen Fort- und Weiterbildung und ermöglicht den Hochschulzugang für das Studium an Hochschulen für angewandte Wisschenschaften und an Universitäten in Rheinland-Pfalz.
Sie befähigt Fachkräfte mit beruflicher Erfahrung, die aufgrund des permanenten technischen und wirtschaftlichen Wandels veränderten und gestiegenen beruflichen Anforderungen zu bewältigen sowie eigenverantwortliche und selbständige Tätigkeiten wahrzunehmen. Sie erwerben Kompetenzen zur Planung, Bearbeitung und Auswertung fachlicher Aufgaben und Problemstellungen sowie zur eigenverantwortlichen Steuerung von Prozessen in einem beruflichen Tätigkeitsfeld.
Der Fachschulabschluss (Staatlich geprüfte Techniker) ist dem Niveau des Bachelorabschlusses gleichwertig!
Durch die Unterzeichnung des gemeinsamen Beschlusses der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder, des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, der Wirtschaftsministerkonferenz und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie zum Deutschen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (DQR) wurde der DQR zum 01.05.2013 in Kraft gesetzt. (www.deutscherqualifikationsrahmen.de)
Damit ist amtlich, dass Fachschulabsolventen und Bachelorabsolventen auf dem gleichen Niveau (Stufe 6 des DQR) eingeordnet sind.
Neu: Weiterhin wird zukünftig die Abschlussbezeichnung „Bachelor Professional in Technik“ verliehen.
Aufnahmevoraussetzungen für die Fachschule sind:
- der Abschluss einer einschlägigen Berufsausbildung (nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung) sowie der Abschluss der Berufsschule, sofern während der Berufsausbildung die Pflicht zum Berufsschulbesuch bestand
und
- eine entsprechende berufliche Tätigkeit von mindestens sechs Monaten. Auf die entsprechende berufliche Tätigkeit werden betriebliche Ausbildungszeiten angerechnet.
oder
- der Abschluss der Berufsschule und eine mindestens zweijährige einschlägige Berufstätigkeit.
Die Berufsausbildung und die Berufstätigkeit sind einschlägig, wenn sie der jeweiligen Fachrichtung entsprechen.
Weitere Aufnahmevoraussetzungen können erfragt werden.
Aufnahmeantrag Fachschule (Technikerschule):
Anmeldeunterlagen:
Aufnahmeantrag (erhältlich im Sekretariat, Frau Schürmann oder Antrag als pdf-Datei, Größe 270 kB)
erforderliche Unterlagen (beglaubigte Kopien):
- Berufsschulzeugnis
- Facharbeiter-/ Gesellenbrief (IHK- oder HWK-Zeugnis)
- Lebenslauf
- Arbeitsbescheinigung (für Teilzeitform)
- sechsmontiger Praxisnachweis (Ausbildungzeiten im Rahmen des Berufsausbildungsverhältnisses können angerechnet werden)
Anmeldeschluss: 01. März jedes Jahres ist zu beachten!
Unterrichtszeiten:
Vollzeit: Präsenzunterricht von Montag – Freitag am Vor- und Nachmittag (nur allgemeiner Maschinenbau)
Teilzeit: Präsenzunterricht von Montag – Donnerstag an 4 Abenden
Abschlussprüfung:
In den Bildungsgängen findet am Ende des Bildungsganges eine Abschlussprüfung mit zwei schriftlichen Prüfungen aus dem fachrichtungsbezogenem Lenbereich statt und einem Abschlussprojekt.
Die Aufgaben der schriftlichen Prüfungen und die Bearbeitungszeit (mindestens drei Zeitstunden) werden mit Genehmigung der Schulleitung festgelegt.
Das Abschlussprojekt beginnt frühestens sechs Monate vor Beendigung des Bildungsganges. Die Projektarbeit kann einzeln oder in Gruppen bis zu vier Schülerinnen oder Schülern durchgeführt werden und muss in schriftlicher Form dokumentiert werden. Umfang der Dokumentation sollte 25 (+/-5) Seiten ohne Literaturverzeichnis und Anhang je Schülerin oder Schüler betragen. Während der Anfertigung erfolgt die Betreuung durch die jeweilige Lehrkraft oder das jeweilige Lehrerteam.
Nach Abgabe der Projektarbeit findet eine Präsentation statt, der sich ein Kolloquium von etwa 20 Minuten Dauer anschließt.

