Automatisierungstechnik
Industrielle Steuerungstechnik und Prozessautomatisierung
Die Weiterbildung zur Technikerin/zum Techniker in der Fachrichtung Automatisierungstechnik ist so angelegt, dass aufbauend auf der beruflichen Erstausbildung und den Erfahrungen der praktischen Berufstätigkeit der spezifische Inhalt des Schwerpunkts Prozessautomatisierung vermittelt wird.
Der erfolgreiche Besuch der Fachschule (vgl. § 13 LVO-FS) führt zu berufsqualifizierenden Abschlüssen der beruflichen Fortbildung vermittelt eine vertiefte berufliche Fachbildung fördert die Allgemeinbildung befähigt, leitende Aufgaben in der mittleren Führungsebene zu übernehmen (§ 2 LVO-FS) berechtigt zum Studium an Fachhochschulen in Rheinland-Pfalz (§ 8 (6) SchulG).
Mit dem erfolgreichen Abschluss der Fachschule, Fachbereich Technik, Fachrichtung Automatisierungstechnik, Schwerpunkt Prozessautomatisierungstechnik ist die Berechtigung verbunden, die Berufsbezeichnung Staatlich geprüfte Automatierungstechnikerin bzw. Staatlich geprüfter Automatierungstechniker zu führen (§§ 13, 15 LVO – FS).
I. Fachrichtungsübergreifender Bereich
FÜ-001 In beruflichen Situationen professionell kommunizieren
FÜ-002 In einer Fremdsprache berufsbezogen kommunizieren
FÜ-003 Projekte planen und leiten
II. Fachrichtungsbezogener Bereich
A) Pflichtlernmodule
FB-002 Fachliche Aufgabenstellungen mathematisch beschreiben und lösen
FSTA-001 Automatisierungstechnische Anforderungen qualitätsmanagementkonform und fachgerecht umsetzen
FSTA-002 Automatisierte Systeme analysieren, projektieren und in Betrieb nehmen
FSTA-003 Handhabungsaufgaben automatisieren
FSTA-004 Informations- und kommunikationstechnische Systeme für automatisierungstechnische Prozesse
FSTA-005 Industrielle Prozesse mit Industrie-PCs automatisieren
FSTA-006 Antriebe der Automatisierungstechnik auswählen und dimensionieren
FSTA-007 Betriebliche Daten dokumentieren verarbeiten und organisieren
FSTE-008 Messsysteme entwerfen und einsetzen
FB-001 Ein Abschlussprojekt selbstständig planen, durchführen und auswerten
B) Wahlpflichtlernmodule:
FB-003 Ein prozessorientiertes Qualitätsmanagementsystem im Unternehmen mitgestalten
FB-004 Ausbildung planen, vorbereiten, durchführen und abschließen
FSTE-007 Embedded Systems planen und realisieren
FSTE-133 Maschinensicherheit gewährleisten
FSTA-102 Automatisierte Prozesse visualisieren und administrieren
FSTA-104 Komplexe Produktionsanlagen automatisieren
FSTA-105 Prozessregelungen projektieren und betreiben
Beschreibung / Abschluss
Der erfolgreiche Besuch der Fachschule (vgl. § 13 LVO-FS)
• führt zu berufsqualifizierenden Abschlüssen der beruflichen Fortbildung
• vermittelt eine vertiefte berufliche Fachbildung
• fördert die Allgemeinbildung
• befähigt, leitende Aufgaben in der mittleren Führungsebene zu übernehmen (§ 2 LVO-FS)
• berechtigt zum Studium an Fachhochschulen in Rheinland-Pfalz (§ 8 (6) SchulG).
Der Fachschulabschluss (Staatlich geprüfte Automatierungstechniker) ist dem Niveau des Bachelorabschlusses gleichwertig!
Durch die Unterzeichnung des gemeinsamen Beschlusses der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder, des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, der Wirtschaftsministerkonferenz und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie zum Deutschen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (DQR) wurde der DQR zum 01.05.2013 in Kraft gesetzt. (www.deutscherqualifikationsrahmen.de)
Damit ist amtlich, dass Fachschulabsolventen und Bachelorabsolventen auf dem gleichen Niveau (Stufe 6 des DQR) eingeordnet sind.
Sekretariat Fachschule:
Heike Adowski
Tel. (0621) 504-4124
Fax. (0621) 504-3789
E-Mail heike.adowski@t1.bbslu.de
päd. Betreuung der Fachschule
Hr. Keller
E-Mail: Michael.Keller@t1.bbslu.de