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Aufnahmevoraussetzung

Aufnahmevoraussetzungen für die Fachschule sind:
  • der Abschluss einer mindestens zweijährigen, einschlägigen Berufsausbildung sowie der Abschluss der Berufsschule, sofern während der Berufsausbildung die Pflicht zum Berufsschulbesuch bestand, und eine anschließende, mindestens einjährige, einschlägige Berufstätigkeit
oder
  • der Abschluss der Berufsschule und eine mindestens fünfjährige einschlägige Berufstätigkeit.
Die Berufsausbildung und die Berufstätigkeit sind einschlägig, wenn sie der jeweiligen Fachrichtung entsprechen. Ist die abgeschlossene Berufsausbildung nicht einschlägig, so erhöht sich die notwendige Dauer der einschlägigen Berufstätigkeit auf zwei Jahre.

Anmeldeschluss (01. März des Jahres) ist zu beachten!

Aufnahmeantrag Fachschule: Antrag (pdf-Datei, Größe 270 kB)